Altdorf bei Nürnberg ( Aussprache?/i; amtlich: Altdorf b.Nürnberg) ist eine Stadt und ein Mittelzentrum im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Nürnberger Land
Einwohner
15.563 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90518
Vorwahl
09187
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Altdorf bei Nürnberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Eine Bürgerinitiative unter dem Namen "Naturerhalt Altdorfer Osten: Plan B für B-Plan 18" hat sich gegen den geplanten Gewerbepark am Altdorfer Bauhof formiert, aus Sorge über Flächenversiegelung, die Lebendigkeit des Altstadtkerns und die Verkehrssituation.
Im Altdorfer Norden wird ein neuer Bebauungsplan erstellt, der auf klimafreundliche und nachhaltige Bebauung abzielt, mit Schwerpunkten auf grünen Dächern, niedrigenergiebauweise und zentraler Wärmeversorgung.
In Altdorf existieren zahlreiche rechtskräftige Bebauungspläne, und das Verfahren für ihre Aufstellung, Änderung oder Aufhebung ist im Baugesetzbuch geregelt, einschließlich einer Beteiligung der Bürger und Umweltprüfung.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.